Wer übernimmt die Kosten?



Gesetzlich Versicherte

 

Die Kosten des Erstgesprächs, der Sprechstunde und der probatorischen Stunden, werden immer von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Wenn feststeht, dass eine Therapie notwendig ist, wird von mir ein Antrag auf Kostenübernahme bei ihrer Krankenkasse gestellt. Nach Prüfung des Antrags wird die Therapie in der Regel von der Kasse übernommen.

 

 

Privat Versicherte

 

Privatpatienten müssen sich vorab über ihre in der Versicherung enthaltenen Leistungen informieren.