In Deutschland gibt es aktuell drei wissenschaftlich anerkannte Psychotherapieverfahren (Verhaltenstherapie, Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie), die von den gesetzlichen Krankenkassen als erstattungsfähig eingestuft werden. Das bedeutet, dass die Kosten für die Behandlung von den Krankenkassen übernommen werden. Dazu zählt die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie.
Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sucht nach den Gründen für das Symptom z.B. für Trennungsangst. Zu Beginn einer Behandlung werden mit dem Patienten und ggf. den Eltern Therapieziele formuliert. Während die Therapie bei älteren Kindern und Jugendlichen vor allem das Gespräch und kreative Mittel nutzt, dient bei jüngeren Kindern primär das gemeinsame Spiel als Ausdrucksmittel. Zudem besteht die Möglichkeit einer engen Einbindung der Eltern in zusätzlichen Gesprächen.
Um den Prozess und das Ziel dieser Therapieform besser verständlich zu machen nutze ich gerne das Bild eines Rucksacks:
In der Therapie schauen Therapeut und Patient gemeinsam in dessen "Rucksack" von Gedanken, Überzeugungen, Erfahrungen, Erlebnissen usw.. Diese sollen betrachtet, verstanden und sortiert werden. So kann der "Rucksack" leichter werden und ist letztlich weniger belastend.
können u.a. sein: